1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments, Beherbergung sowie alle für den Gast/Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Appart Haus, Herrenkamp 19, Lingen (Ems), NDS, 49808 Deutschland (nachstehend kurz „Appart Haus“ genannt). 

1.2.  Die mietweise Überlassung erfolgt mittels eines Mietvertrags zur vorübergehenden Nutzung (nachstehend kurz „Mietvertrag“ genannt).

1.3.  Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Appart Haus.

1.4.  Geschäftsbedingungen des Gasts/Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1.  Der Gast/Mieter gibt mit seiner Anmeldung ein Angebot ab, dass die Appart Haus annehmen kann. Die Anmeldung gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Gäste. Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Apartment ist verbindlich geschlossen, wenn die Appart Haus die Reservierungsanfrage des Gasts/Mieters elektronisch oder in Textform bestätigt hat. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, muss dies der Appart Haus unverzüglich mitgeteilt werden. In diesem Fall wird eine neue Bestätigung erstellt.

2.2. Appart Haus kann die Annahme des Angebots des Gasts/Mieters ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.3.  Das Apartment wird dem Gast/Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke/Dienstreisen vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

 

3. VERTRAGSPARTNER; KAUTION; VERJÄHRUNG

3.1.  Als Gast und Vertragspartner der Appart Haus gilt der Gast/Mieter, auch wenn er für andere Personen bestellt oder mitbestellt hat.

3.2.  Vertragspartner sind die Appart Haus und der Gast/Mieter. Hat ein Dritter für den Gast/Mieter reserviert, haftet er der Appart Haus gegenüber zusammen mit dem Gast/Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Reservierungsvertrag.

3.3.  Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Gast/Mieter an die Appart Haus eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Die Kaution ist bei Check-in zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Gast/Mieter zurückerstattet, nachdem feststeht, dass seitens der Appart Haus keinerlei Ansprüche gegen den Gast/Mieter bestehen (z.B. für Beschädigung und/oder Verlust von Gegenständen, die zur Mietsache gehören (hierzu wird dem Gast/Mieter bei Check-in eine Ausstattungs-/Inventarliste übergeben) oder bei nachträglicher Abrechnung übermäßiger Verbräuche).

3.4. Alle Ansprüche gegen die Appart Haus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Appart Haus beruhen.

 

4. LEISTUNGEN; PREISE; ZAHLUNGEN; AUFRECHNUNG

4.1.  Die Appart Haus ist verpflichtet, die vom Gast/Mieter gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2.  Der Gast/Mieter ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise vor Mietantritt (Check-in) der Appart Haus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast/Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen der Appart Haus an Dritte.

4.3.  In dem vereinbarten Mietpreis sind aufgrund der nur vorübergehenden Nutzung alle pauschal berechneten Nebenkosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung (auch z.B. für verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Heizung, Wasser) pauschal enthalten. Der Gast/Mieter ist aufgrund der nur vorübergehenden Nutzung insbesondere auch mit einer pauschalen Abgeltung der Heiz- und Warmwasserkosten einverstanden. Lediglich bei übermäßig hohem Verbrauch kann nachträglich eine Anpassung aufgrund der Verbrauchserfassung erfolgen. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Gast/Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

4.4.  Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Appart Haus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

4.5.  Die Preise können von der Appart Haus ferner geändert werden, wenn der Gast/Mieter nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung der Appart Haus oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Appart Haus dem zustimmt.

4.6.  Rechnungen der Appart Haus ohne gesondertes Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Appart Haus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Appart Haus gem. § 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Appart Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, dem Gast/Mieter der Nachweis eines niedrigeren Schadens.

4.7.  Der Gast/Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Appart Haus aufrechnen. Minderungen durch Abzug von dem geschuldeten Entgelt sind nur zulässig, sofern der Gast/Mieter den Mangel unter Setzung einer angemessenen Abhilfefrist angezeigt hat und die Frist fruchtlos verstrichen ist; eine Rückforderung nach § 812 BGB bleibt unberührt.

 

5. RÜCKTRITT DES GASTS/MIETERS

5.1.  Ein Rücktritt des Gasts/Mieters von dem mit der Appart Haus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Appart Haus. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast/Mieter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, das Nähere regeln die untenstehenden Stornobedingungen. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Appart Haus zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gasts/Mieters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

5.2.  Sofern zwischen der Appart Haus und dem Gast/Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast/Mieter bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Appart Haus auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gasts/Mieters erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber der Appart Haus ausgeübt wird, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gasts/Mieters wegen Pflichtverletzung der Appart Haus vorliegt.

5.3.  Bei Rate mit flexibler Stornierung: Bis 1 Tag vor Anreise sind Buchungen kostenfrei stornierbar. Im Falle einer verspäteten Stornierung, frühzeitigen Abreise oder Nichtanreise wird die vereinbarte Rate/Miete zu 100 % berechnet. 

5.4.  Bei Rate mit nicht-kostenfreier Stornierung: Im Falle einer Stornierung, frühzeitigen Abreise oder Nichtanreise wird die vereinbarte Rate/Miete zu 100 % berechnet. 

 

6. RÜCKTRITT DER APPART HAUS

6.1.  Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gasts/Mieters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Appart Haus in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gast/Mieter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen, es sei denn, der Gast/Mieter verzichtet auf Rückfrage der Appart Haus auf sein Recht zum Rücktritt.

6.2.  Wird eine vereinbarte An- bzw. Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Appart Haus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Appart Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3.  Ferner ist die Appart Haus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

   6.3.1. höhere Gewalt oder andere von der Appart Haus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

   6.3.2. Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts/Mieters oder des Zwecks, gebucht werden;

   6.3.3. die Appart Haus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der Appart Haus den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Appart Haus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Appart Haus zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen Klausel I Abs. 2 vorliegt.

6.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Appart Haus entsteht kein Anspruch des Gasts/Mieters auf Schadenersatz.

 

7. APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE, -RÜCKGABE; KÜNDIGUNG

7.1.  Der Gast/Mieter erwirbt Anspruch auf die Bereitstellung seiner gewählten Apartmentkategorie oder der nächstbesten, wenn die gewählte nicht bereitgestellt werden kann. Gebuchte Apartments stehen dem Gast/Mieter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast/Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

7.2.  Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments der Appart Haus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache in unverändertem Zustand an die Appart Haus oder ihren Beauftragten wieder zu übergeben. Die eventuell durch das Entfernen verbleibender, persönlicher Gegenstände des Gasts/Mieters verursachten Kosten sind durch den Gast/Mieter zu erstatten. Für jeden bei Auszug nicht zurückgegebenen Schlüssel/Key-Card ist ein Kostenersatz nach Rechnungsbeleg an die Appart Haus zu leisten. Der Gast/Mieter haftet auch für die Kosten von Schlossänderung/-ersatz sämtlicher Schließanlagen, falls entsprechende Schlüssel bei Auszug nicht zurückgegeben werden und die Schließanlage zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auszutauschen ist. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung haftet der Gast/Mieter für den daraus resultierenden Schaden und trägt anteilig die Mietkosten für den Zeitraum bis zur Beseitigung des Schadens.

7.3.  Die Appart Haus kann aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 30 %, bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) dem Gast/Mieter in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr (und für jeden weiteren Tag) 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gasts/Mieters werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast/Mieter steht es frei, nachzuweisen, dass der Appart Haus kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.4.  Die Appart Haus kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast/Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass der Appart Haus eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann die Appart Haus von dem Gast/Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

8. HAFTUNG DER APPART HAUS

8.1.  Die Appart Haus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gasts/Mieters auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Appart Haus die Pflichtverletzung zu vertreten hat und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten der Appart Haus beruhen. Eine Haftung der Appart Haus für anfängliche Sachmängel ist – soweit § 536a Abs. 1 BGB Anwendung findet – in jedem Fall ausgeschlossen.

8.2.  Eine Pflichtverletzung der Appart Haus steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich, auch in Bezug auf die Haftungs-beschränkung. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Appart Haus auftreten, wird die Appart Haus bei Kenntnis oder auf Rüge des Gasts/Mieters unverzüglich bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten (Schadensminderungspflicht).

8.3. Für eingebrachte Sachen haftet die Appart Haus dem Gast/Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum Zehnfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 800,00 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 500,00; die Haftung für Geld und Wertgegenstände gilt dabei nur für solche, die ordnungsgemäß im Safe eingeschlossen waren. Die vorgenannte Beschränkung der Haftungshöhe gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln der Appart Haus oder eines ihrer Angestellten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast/Mieter nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Appart Haus Anzeige macht (§ 703 BGB).

8.4.  Der Gast/Mieter hat die Sorgfaltspflicht, bei Verlassen des Apartments die Fenster fest zu verschließen und die Zimmertür zu schließen. Ruhezeiten sind in Rücksichtnahme auf die anderen Gast/Mieter einzuhalten.

8.5.  Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gast/Mieter werden mit Sorgfalt behandelt. Die Appart Haus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

 

9. PFLICHTEN DES GASTS/MIETERS; HAFTUNG

9.1.  Der Gast/Mieter verpflichtet sich, das Apartment mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln sowie elektrische Geräte sachgemäß zu bedienen. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Geräten, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast/Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

9.2.  In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Gast/Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich der Appart Haus oder einer von dieser benannten Kontaktstelle (Concierge) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast/Mieter ersatzpflichtig.

9.3.  Der Gast/Mieter hat für eine ausreichende Lüftung der Wohnung Sorge zu tragen.

9.4.  In Spülen/Waschbecken, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

9.5.  Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Gast/Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, die Appart Haus über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Gast/Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9.6.  Der Gast/Mieter haftet für alle Schäden an der Wohnungsausstattung, den Einbauten und den in der Inventarliste aufgeführten Gegenständen, die durch ihn, zum Hausstand gehörende Personen, Gäste oder von ihm beauftragte Handwerker schuldhaft verursacht werden oder durch die schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten entstehen.

 

10. TIERHALTUNG; HAUSORDNUNG

10.1.  (Haus-)Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis der Appart Haus und gegen eine gesonderte Gebühr von min. 15,- €/Tag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Gast/Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

10.2.  Der Gast/Mieter ist zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

10.3.  Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1.  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Appart Haus müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast/Mieter sind unwirksam.

11.2.  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Appart Haus.

11.3.  Gerichtsstand ist Lingen (Ems).

11.4.  Es gilt deutsches Recht ohne dessen etwaigen Verweis auf ein ausländisches Recht.

11.5.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Appart Haus unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich am nächsten kommende ersetzt.